Jens Gerlach |
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In der letzten Woche berichtete das ZDF in seinen Abendnachrichten über die Bombardierung von Syriens Hauptstadt Damaskus durch Israel:
„Nach tagelanger Gewalt zwischen Drusen und sunnitischen Beduinen im Süden Syriens hat Israel mehrere Ziele in der Hauptstadt Damaskus bombardiert ….. Nach eigenen Angaben will Israel mit den Angriffen auf Truppen der syrischen Regierung die Drusen schützen. Israel fühlt sich ihrem Schutz verpflichtet.“
Jetzt ersetzen wir mal ein paar Worte, z.B. Israel durch Russland, und springen gedanklich ins Jahr 2022 zurück. Dann könnte die oben zitierte Meldung wie folgt lauten:
„Nach tagelanger Gewalt zwischen Russen und ukrainischem Militär im Osten der Ukraine hat Russland mehrere Ziele in der Hauptstadt Kiew bombardiert ….. Nach eigenen Angaben will Russland mit den Angriffen auf Truppen der ukrainischen Regierung die Russen schützen. Russland fühlt sich ihrem Schutz verpflichtet.“
So ähnlich hätten Meldungen im ÖRR zu Beginn
des Krieges
von Russland gegen die Ukraine, der damals und heute zurecht als
völkerrechtswidrig und als Angriffskrieg bezeichnet wurde,
lauten
können. In der aktuellen ZDF-Nachricht wurde jedoch kein Wort
darüber
verloren, dass die israelische Bombardierung von Zielen in Damaskus ein
Angriff oder gar völkerrechtswidrig sein könnte. Das,
was im
Falle Russlands zurecht als völkerrechtswidriger Angriff
verurteilt wird, gilt im Falle Israels nicht mehr?
Genau diese Doppelmoral macht den ÖRR immer verlogener und
mehr und mehr unglaubwürdig.
Krieg ist Krieg, Angriffskrieg ist Angriffskrieg und ein
völkerrechtswidriger Angriffskrieg ist ein
völkerrechtswidriger Angriffskrieg – das gilt
für
jeden, egal wer, wann und wo! Da hilft auch die deutsche
Staatsräson nicht weiter.